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Bundesregierung gewährt US-Spionagefirmen Sonderrechte

Die Bundesregierung hat im August 2003 amerikanischen Firmen "Ausnahmeregelungen und Vorteile" bei deren Arbeit für die US-Streitkräfte in Deutschland eingeräumt. Dabei handelte es sich um "analytische Aktivitäten“. Das belegt eine Verbalnote des Auswärtigen Amtes vom 11. August 2003 unter rot-grüner Regierung. Diese Unternehmen sind nach Recherchen des ZDF-Magazins "Frontal 21" (Sendung am Dienstag, 30. Juli 2013) vorwiegend an elektronischer Aufklärung beteiligt. #







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