Bürgerportal für Stuttgart Süd
Diese Akten können künftig nur nach vorheriger schriftlicher Anforderung per E-Mail an BSBauen@stuttgart.de eingesehen werden. Die Akten sind in der Regel bei Maileingang bis 14 Uhr am nächsten Arbeitstag ab 11 Uhr verfügbar. Der ausgelagerte Aktenbestand wird im Internet unter Bauen in Stuttgart regelmäßig aktualisiert.
Für umfangreiche Akteneinsichten oder um sicherzustellen, dass die Akten verfügbar sind, wird generell empfohlen, die Akten schriftlich vorzubestellen.
Die betroffenen Personen sollten sich gleich nach ihrer Einreise in das Land Baden-Württemberg bei der zuständigen Ortspolizeibehörde/dem Ordnungsamt ihres Wohnsitzes melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dies kann entweder die ei.....
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