Verdachtsunabhängige Vorortwaffenkontrollen gehen weiter

Die Landeshauptstadt nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Rechtswidrigkeit eines Gebührenbescheids nach einer verdachtsunabhängigen Vorortwaffenkontrolle zur Kenntnis.





 

Welche Konsequenzen sich daraus für das anhängige Verfahren und weitere 110 offene Widerspruchsverfahren wegen der Gebührenhöhe ergäben oder ob die Gebührensatzung der Stadt bei verdachtsunabhängigen Vorortwaffenkontrollen angepasst werden muss, kann erst geprüft und bewertet werden, wenn der Stadt die Urteilsgründe vorliegen. Mit der schriftlichen Urteilsbegründung wird innerhalb der nächsten Wochen gerechnet.

Ungeachtet dessen wird die Stadt die Vorortkontrollen aber nicht einstellen, da diese Überwachungsmaßnahmen unabhängig von der Gebührenhöhe der Sicherheit geschuldet sind. Die Erstellung der Gebührenbescheide bleibt jedoch ausgesetzt bis die nötige Rechtsklarheit wiederhergestellt ist.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte der Klage eines Waffenbesitzers gegen einen Gebührenbescheid der Landeshauptstadt Stuttgart stattgegeben. Der Waffenbesitzer hatte nach einer verdachtsunabhängigen Vorortwaffenkontrolle einen Gebührenbescheid in Höhe von 210 Euro erhalten und gegen die Höhe der Gebühr geklagt. Das Gericht urteilte, dass der Gebührenrahmen im Hinblick auf die angesetzte Mindestgebühr in Höhe von 210 Euro rechtswidrig ist.



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