Verkehr: Falschparken in Stuttgart wird teurer

Zum 1. April ändern sich zahlreiche Verkehrsregeln. Insbesondere für Auto- und Radfahrer machen sich Neuerungen bemerkbar. Grund ist, dass die Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs in Kraft tritt.





Änderungen für Radler

Erwachsene und Kinder über zehn Jahren dürfen zwar weiterhin nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen mit dem Rad fahren. Falls es das Schild “Rad frei“ dennoch erlaubt, muss neuerdings zur besseren Sicherheit der Fußgänger mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Radwege dürfen künftig nur dann entgegen der Fahrtrichtung benutzt werden, wenn dies ausgeschildert ist. Inlineskater dürfen Fußgängerwege nutzen, Radwege aber nur bei entsprechender Beschilderung.

Für Radfahrer wird es teurer, bestimmte Regeln zu missachten. Wer etwa in falscher Richtung oder ohne Licht unterwegs ist, zahlt dafür jetzt 20 Euro. Der Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung, Dr. Martin Schairer: “Wir haben in den letzten Jahren konstant viele Unfälle, bei denen Radfahrer beteiligt waren; zumeist über 400. Mit diesen Regeln soll das Radfahren sicherer werden.“

Überblick

Vergehen Bußgeld alt Bußgeld neu
Nichtbenutzung des Radweges 15 Euro 20 Euro
Radweg in falscher Richtung befahren 15 Euro 20 Euro
Einbahnstraße in falscher Richtung befahren 15 Euro 35 Euro
Fahren in der Fußgängerzone 10 bis 25 Euro 15 bis 30 Euro
Fahren ohne Licht 15 Euro 20 Euro

Höhere Bußgelder bei fehlenden Parkscheinen oder Plaketten

Der Bußgeldsatz für Parken ohne Parkschein liegt seit 1987 unverändert bei fünf Euro, während die Parkgebühren in dieser Zeit stetig gestiegen sind. “Viele Autofahrer riskieren deshalb lieber einen Strafzettel, als ein Parkticket zu ziehen. Ein höheres Bußgeld hilft bei der besseren Durchsetzung des Parkraummanagements“, so Bürgermeister Dr. Schairer. So kostet Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe ab 1. April zehn statt bisher fünf Euro. Gleiches gilt für das Parken an einer abgelaufenen Parkuhr oder bei Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer bis zu 30 Minuten. Längere Überschreitungen werden mit bis zu 30 Euro geahndet.

Die Straßenverkehrsordnung regelt auch das Feinstaub-Fahrverbot neu. Bislang konnte nur bei fahrenden Fahrzeugen das Fehlen einer Plakette beanstandet werden. Jetzt unterliegen auch parkende Fahrzeuge der Plakettenpflicht. Bei einem Verstoß drohen ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Diese Regelung schafft die rechtliche Grundlage für die Halterhaftung. Somit trägt der Halter die Kosten des Verfahrens, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln lässt. “Dies schließt eine Gesetzeslücke und hilft uns im Kampf für saubere Luft in Stuttgart“, so Schairer abschließend.

Überblick

Vergehen
Bußgeld alt Bußgeld neu
Parken ohne Parkschein 5 Euro 10 Euro
Überschreitung der Parkdauer 30 bis 60 Minuten 10 Euro 15 Euro
Überschreitung der Parkdauer bis zwei Stunden 15 Euro 20 Euro
Überschreitung der Parkdauer bis drei Stunden 20 Euro 25 Euro
Parken auf dem Radweg bis zu 25 Euro bis zu 30 Euro
Einbahnstraße in falscher Richtung befahren bis zu 30 Euro 35 Euro
Fahren ohne ordnungsgemäße Beleuchtung bis zu 20 Euro bis zu 35 Euro



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