Beamte und Mitarbeiter mehrerer Behörden führten am Freitagabend
(15.01.2010) in 21 Betrieben so genannte ganzheitliche Gaststättenkontrollen durch.
Dabei waren neben Vertretern der Polizei und des Zolls auch Mitarbeiter der
Lebensmittelüberwachung und eine Veterinärin im Einsatz.
Bei den Kontrollen, die schwerpunktmäßig im Bereich Stuttgart-Ost durchgeführt
wurden, stellten die Kontrolleure zahlreiche Verstöße fest. Die Beamten zählten 21
Verstöße gegen das Gaststättengesetz. Vorschriften des Jugendschutzgesetzes
wurden in 17 Fällen nicht eingehalten, darunter vor allem Verstöße gegen die Pflicht
zum öffentlichen Aushang dieser Vorschrift. In sieben Fällen wurde verbotenerweise
in den Gaststätten geraucht. Darüber hinaus wurden drei Verstöße gegen das
Arbeitsrecht, vier gegen das Weingesetz und vier gegen gewerberechtliche Verstöße
zur Anzeige gebracht.
Eine Gaststätte wurde wegen Hygienemängeln geschlossen, bei einer weiteren
mussten verdorbene Lebensmittel entsorgt werden. In einigen der Gaststätten waren
vorgeschriebene Feuerlöscher nicht vorhanden oder Notausgänge entsprachen nicht
den gesetzlichen Anforderungen. Die betroffenen Wirte werden angezeigt. Artikel lesen
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