Gaststätten kontrolliert

Beamte und Mitarbeiter mehrerer Behörden führten am Freitagabend (15.01.2010) in 21 Betrieben so genannte ganzheitliche Gaststättenkontrollen durch.





Dabei waren neben Vertretern der Polizei und des Zolls auch Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung und eine Veterinärin im Einsatz.

Bei den Kontrollen, die schwerpunktmäßig im Bereich Stuttgart-Ost durchgeführt wurden, stellten die Kontrolleure zahlreiche Verstöße fest. Die Beamten zählten 21 Verstöße gegen das Gaststättengesetz. Vorschriften des Jugendschutzgesetzes wurden in 17 Fällen nicht eingehalten, darunter vor allem Verstöße gegen die Pflicht zum öffentlichen Aushang dieser Vorschrift. In sieben Fällen wurde verbotenerweise in den Gaststätten geraucht. Darüber hinaus wurden drei Verstöße gegen das Arbeitsrecht, vier gegen das Weingesetz und vier gegen gewerberechtliche Verstöße zur Anzeige gebracht.

Eine Gaststätte wurde wegen Hygienemängeln geschlossen, bei einer weiteren mussten verdorbene Lebensmittel entsorgt werden. In einigen der Gaststätten waren vorgeschriebene Feuerlöscher nicht vorhanden oder Notausgänge entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die betroffenen Wirte werden angezeigt.

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